Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Dienstleistung für Personen und Organisationen, die die Authentizität fremdsprachiger Dokumente gegenüber juristischen oder administrativen Instanzen bestätigen wollen. Diese Form der Übersetzung geht über eine einfache sprachliche Umwandlung hinaus; sie übernimmt eine rechtliche und formale Rolle.
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, deren Übereinstimmung mit dem Original durch einen Stempel und eine Unterschrift des beglaubigten Übersetzers bestätigt wird. Der beglaubigte Übersetzer ist ein Gerichtssachverständiger, der von einem Oberlandesgericht in Deutschland, einem Gerichtshof in einigen EU-Ländern oder im Ausland in eine Liste eingetragen wurde. Beglaubigte Übersetzungsdienste werden von deutschen und ausländischen Behörden anerkannt und akzeptiert, sofern bestimmte Formalitäten erfüllt sind, wie z.B. die Beglaubigung, Legalisierung oder Apostille der Unterschrift des Übersetzers.
Diese Art von Übersetzungen ist für offizielle Dokumente wie Personenstandsurkunden, Diplome, Führerscheine, Handelsregisterauszüge, Satzungen, Verträge usw. unerlässlich. Sie werden häufig im Rahmen von Verwaltungs- oder Rechtsvorgängen benötigt, wie z. B. bei einem Visumantrag, einer Heirat, einer Scheidung, einer Einbürgerung, einer Adoption, einer Erbschaft, einem Gerichtsverfahren usw.
Zu beachten:
- Beglaubigte Übersetzung: Beglaubigung der Übereinstimmung mit dem Original durch Stempel und Unterschrift des beglaubigten Übersetzers.
- Beglaubigter Übersetzer: Gerichtsexperte, der von einem Berufungsgericht oder einem Gerichtshof für gültig erklärt wurde.
- Gültigkeit: Akzeptanz durch deutsche und ausländische Behörden, vorbehaltlich von Formalitäten wie Beglaubigung, Legalisierung oder Apostille.
- Betroffene Dokumente: Personenstandsurkunden, Diplome, Führerscheine, Auszüge aus dem Handelsregister, Satzungen, Verträge usw.
- Kontext: Administrative oder juristische Vorgänge wie Visumanträge, Eheschließungen, Scheidungen, Einbürgerungen, Adoptionen, Erbschaften, Gerichtsverfahren usw.